Teilnehmende
Personen, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV als arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht gemeldet und anspruchsberechtigt sind, können an der Arbeitsmarktlichen Massnahme BIA teilnehmen. Die berufliche Qualifikation ist kein Kriterium. Die Gruppe der Teilnehmenden ist heterogen und weist zum Beispiel folgende Merkmale auf, welche die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erschweren:
- Physische oder psychische Beeinträchtigung, welche die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erschweren
- Es besteht Unsicherheit darüber, unter welchen Bedingungen sie im Arbeitsmarkt bestehen können oder ob eine nachhaltige Wiedereingliederung möglich ist
- Es besteht ein erhöhter Bedarf an individualisierter Vermittlungsunterstützung über einen längeren Zeitraum
Inhalte (Beispiele)
- Praxiseinsatz im ersten Arbeitsmarkt
- Standardisierte Abklärung
- Lernsequenzen für die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien
- Lernsequenzen für das wirkungsvolle Agieren im Bewerbungsprozess